Die Vermietung von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln, insbesondere auf Gran Canaria, unterliegt seit 2025 neuen, strengeren Vorschriften. Diese zielen darauf ab, den Wohnungsmarkt zu regulieren und bezahlbaren Wohnraum für Einheimische zu sichern. Für Eigentümer von Immobilien in touristischen Zonen ist es essenziell, diese Änderungen zu kennen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
• Begrenzung der touristischen Nutzung: Maximal 10 % der bebaubaren Fläche einer Gemeinde dürfen für touristische Vermietungen genutzt werden. Auf den Inseln La Palma, La Gomera und El Hierro liegt die Grenze bei 20 %.
• Mindestalter der Immobilie: Neubauten dürfen frühestens nach zehn Jahren für die touristische Vermietung genutzt werden.
• Mindestgröße der Ferienwohnung: Die Wohnfläche muss mindestens 25 m² betragen.
• Zustimmung der Eigentümergemeinschaft: Die touristische Vermietung kann nur erfolgen, wenn die Eigentümergemeinschaft nicht mit einer Mehrheit von 60 % dagegen stimmt.
Die kanarische Regierung hat angekündigt, die Einhaltung dieser Vorschriften streng zu kontrollieren. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und der Untersagung der Vermietung führen. Es ist daher unerlässlich, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und diese konsequent umzusetzen.
Bei Hausverwaltungen S.L. sind wir spezialisiert auf die Beratung und Unterstützung von Eigentümern im Bereich der Ferienvermietung. Wir helfen dabei, die richtige Immobilie zu finden, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, und übernehmen die professionelle Verwaltung der Ferienwohnung. So stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und du dich vor möglichen Sanktionen schützt.